Abklärung Hörgerät

Vor einer Anpassung beim Hörgeräte-Akustiker ist ein ohrenärztliches Gutachten zu erstellen.

Am Beginn der Hörgeräte-Anpassung steht eine audiologische Abklärung nach Grad und Art der Schwerhörigkeit. Der HNO-Arzt beurteilt das Gehör und dessen Funktionsvermögen nach medizinischen Gesichtspunkten. Bereits mit einem einfachen Stimmgabel-Test kann zwischen Schallleitungs- und Schallempfindungsschwerhörigkeit unterschieden werden.

Eine genaue Untersuchung des Hörvermögens liefert das sogenannte Tonaudiogramm, das mit einem Audiometer über Kopfhörer (Luftleitung) oder über Knochenhörer (Knochenleitung) gemessen wird. Das ohrenärztliche Gutachten, die Erst-Expertise oder Expertise I, bildet zugleich die Grundlage für die Kostengutsprache der Sozialversicherungen.

Praxis Prof. Dr. med. à Wengen

Ohren-, Nasen- und ästhetische Gesichtschirurgie

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